Ich erstelle für Sie pflegefachliche Gutachten gemäß den Begutachtungsrichtlinien des SGB XI.
Auf dieser Grundlage werden auch die Gutachten durch die sozialmedizinischen Dienste erstellt.
Es wird also "dieselbe Sprache" verwendet.
Dies hilft zur Klärung von Fragen und ggfs. bei Widersprüchen.
Meine Gutachten helfen Ihnen, offene Fragen zu klären, wie zum Beispiel:
Wie hoch ist der Pflegebedarf?
Sollte ein Antrag auf Neueinstufung gestellt werden?
Ist die pflegerische Versorgung ausreichend organisiert?
Ist ein Höherstufungsantrag gerechtfertigt?
Werden die individuell passenden Leistungen von den Kostenträgern beansprucht?
Sind Hilfsmittel im individuell ausreichenden Maße vorhanden?
Nicht immer ist es für jeden nachvollziehbar, wie z.B. Einstufungen zustande kommen, bzw. ob auch alles ausreichend berücksichtigt wurde. Und nicht immer entspricht der ermittelte Pflegegrad dem selbst angenommenen Hilfebedarf.
Deshalb schreibe ich in meinen Ausführungen pflegefachlich relevant und detailliert zu den einzelnen Aspekten.